Wer eine Eigentumswohnung besitzt, ist automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) — und damit Teil eines eigenen rechtlichen Kosmos aus Versammlungen, Beschlüssen, Hausgeld und Rücklagen. Wie eine WEG funktioniert, wer welche Entscheidungen trifft und welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben, regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieser Leitfaden gibt Ihnen den vollständigen Überblick und verweist an jeder Station auf die vertiefenden Ratgeber.

Hinweis: keine Rechtsberatung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Wohnungseigentumsrecht ist komplex und wird stark durch die Gemeinschaftsordnung und die Rechtsprechung geprägt. Klären Sie Ihren konkreten Fall mit einem auf WEG-Recht spezialisierten Fachanwalt, Ihrem Verwalter oder einem Eigentümerverband (z. B. Haus & Grund oder der Verband der Immobilienverwalter).

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Sobald ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Jeder Eigentümer besitzt zwei Dinge gleichzeitig: das Sondereigentum an seiner Wohnung (die Räume, die er allein nutzt) und einen Miteigentumsanteil (MEA) am Gemeinschaftseigentum — also an allem, was allen gehört und dem Bestand des Gebäudes dient.

SondereigentumGemeinschaftseigentum
Räume der Wohnung, Innenwände, Bodenbelag, Innentüren, SanitärobjekteDach, Fassade, tragende Wände, Fenster (meist), Treppenhaus, Heizungsanlage, Grundstück
Kosten trägt der Eigentümer alleinKosten tragen alle gemeinsam nach Miteigentumsanteilen (§ 16 WEG)

Seit der WEG-Reform ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nach § 9a WEG ein eigener rechtsfähiger Verband: Sie kann klagen und verklagt werden, Verträge schließen und Vermögen bilden. Nach außen vertritt der Verwalter die Gemeinschaft (§ 9b WEG).

Die WEG-Reform 2020 (WEMoG) im Überblick

Die größte Änderung des Wohnungseigentumsrechts seit Jahrzehnten war das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft trat. Die wichtigsten Punkte:

  • Die GdWE wurde zum rechtsfähigen Verband (§ 9a WEG); Verwaltungsaufgaben liegen bei der Gemeinschaft, nicht mehr bei den Eigentümern einzeln.
  • Die Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig — das frühere Anwesenheitsquorum von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile wurde ersatzlos gestrichen.
  • Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG); die früheren qualifizierten Mehrheiten entfielen.
  • Der Verwalter kann jederzeit ohne wichtigen Grund abberufen werden (§ 26 Abs. 3 WEG).
  • Die Einladungsfrist zur Versammlung wurde auf drei Wochen verlängert, Textform genügt (§ 24 Abs. 4 WEG).
  • Seit dem 1. Dezember 2023 besteht ein Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter (§ 26a i. V. m. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
  • Aus der „Instandhaltungsrücklage" wurde die Erhaltungsrücklage; der Verwalter erstellt jährlich einen Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG).

Die drei Organe der WEG

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt durch drei Organe, deren Zusammenspiel den Alltag der Verwaltung bestimmt:

  • Die Eigentümerversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan. Hier fassen die Eigentümer ihre Beschlüsse über alle wesentlichen Fragen der Verwaltung.
  • Der Verwalter setzt die Beschlüsse um, führt die Geschäfte und vertritt die Gemeinschaft nach außen. Details in unserem Ratgeber zum WEG-Verwalter.
  • Der Verwaltungsbeirat ist ein freiwilliges Gremium aus Eigentümern, das den Verwalter unterstützt und kontrolliert — insbesondere prüft er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung entscheidet.

Die zentralen Themen der WEG-Verwaltung

Rund um die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft gibt es sechs Kernthemen. Für jedes haben wir einen eigenen, vertiefenden Ratgeber erstellt:

ThemaWorum es geht
EigentümerversammlungEinladung, Drei-Wochen-Frist, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit (§ 24 WEG)
BeschlussfassungMehrheiten, Umlaufbeschluss, Beschluss-Sammlung, Anfechtung (§§ 23–25 WEG)
Hausgeld & WirtschaftsplanBerechnung, Fälligkeit, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (§ 28 WEG)
Rücklage & SonderumlageAngemessene Erhaltungsrücklage, Sonderumlage bei Finanzierungslücken (§ 19 WEG)
Bauliche VeränderungenBeschluss, privilegierte Maßnahmen, Kostenverteilung (§§ 20, 21 WEG)
WEG-VerwalterBestellung, Abberufung, Pflichten, zertifizierter Verwalter (§§ 26, 26a, 27 WEG)

Was kostet eine WEG — und wer zahlt?

Die laufenden Kosten der Gemeinschaft trägt jeder Eigentümer über das Hausgeld — einen monatlichen Vorschuss auf Basis des vom Verwalter aufgestellten Wirtschaftsplans. Das Hausgeld deckt Betriebskosten (Müll, Wasser, Hausmeister, Versicherungen), Kosten der Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Reicht das Geld für eine größere Maßnahme nicht, beschließt die Gemeinschaft eine Sonderumlage. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann viele dieser Kosten über die Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergeben — allerdings nicht alle.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung umfasst alle Aufgaben der ordnungsmäßigen Verwaltung: Eigentümer­versammlung, Umsetzung der Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Hausgeld und Erhaltungs­rücklage sowie die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Seit 2020 ist die GdWE selbst rechtsfähig und wird durch den Verwalter vertreten.

Was hat die WEG-Reform 2020 geändert?

Das WEMoG machte die Gemeinschaft zum rechtsfähigen Verband, schaffte das Anwesenheitsquorum ab, erleichterte bauliche Veränderungen auf einfache Mehrheit, ermöglichte die jederzeitige Abberufung des Verwalters, verlängerte die Einladungsfrist auf drei Wochen (Textform) und führte den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter ein.

Wer verwaltet eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

Drei Organe: die Eigentümerversammlung (Willensbildung), der Verwalter (Ausführung und Vertretung) und der freiwillige Verwaltungsbeirat (Kontrolle und Unterstützung). In kleinen Gemeinschaften ist eine Selbstverwaltung durch einen Eigentümer möglich.

Fazit

Wer sein Wohnungseigentum verstehen will, braucht kein Jurastudium — aber ein Gespür für die drei Hebel der WEG-Verwaltung: Versammlung, Beschluss und Geld. Wer weiß, wie Beschlüsse zustande kommen, wie das Hausgeld kalkuliert wird und wann eine bauliche Veränderung allen oder nur einzelnen zur Last fällt, kann in seiner Gemeinschaft mitgestalten statt nur mitzahlen. Die folgenden Ratgeber führen Sie durch jedes dieser Themen im Detail.

Weiterführende Ratgeber