Das Hausgeld ist für Wohnungseigentümer, was die Nebenkosten für Mieter sind: die monatliche Beteiligung an den laufenden Kosten des Gebäudes. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, am Jahresende folgt die Jahresabrechnung. Wie beides zusammenhängt, wer worüber abstimmt und was die WEG-Reform 2020 hier verändert hat, erklärt dieser Ratgeber (§ 28 WEG).

Hinweis: keine Rechtsberatung

Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Verteilungsschlüssel und Abrechnungsfragen sollten Sie mit Ihrem Verwalter, einem Fachanwalt oder Steuerberater klären. Die genannten Beträge sind unverbindliche Größenordnungen zur Orientierung.

Der Wirtschaftsplan: die Vorschau aufs Jahr

Vor Beginn eines Wirtschaftsjahres stellt der Verwalter einen Wirtschaftsplan auf. Er schätzt darin die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Aus dem Gesamtwirtschaftsplan wird für jede Einheit ein Einzelwirtschaftsplan abgeleitet — daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld. Nach § 28 Abs. 1 WEG beschließen die Eigentümer über die Vorschüsse auf Basis dieses Plans.

Was steckt im Hausgeld?

Das Hausgeld setzt sich typischerweise aus drei Blöcken zusammen:

KostenblockBeispieleUmlage auf Mieter?
BetriebskostenWasser, Müll, Heizung, Hausmeister, Versicherungen, AllgemeinstromÜberwiegend ja
VerwaltungskostenVerwaltervergütung, Kontoführung, PortoNein
ErhaltungsrücklageAnsparung für künftige Reparaturen und SanierungenNein

Für vermietende Eigentümer ist die Unterscheidung bares Geld wert: Nur die umlagefähigen Betriebskosten dürfen an den Mieter weitergereicht werden — Verwaltungskosten und die Zuführung zur Rücklage bleiben beim Eigentümer.

Verteilungsschlüssel: wer zahlt wie viel?

Im gesetzlichen Regelfall werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaftsordnung kann aber abweichende Schlüssel vorsehen (z. B. nach Wohnfläche oder Einheiten), und die Eigentümer können für einzelne Kostenarten per Beschluss einen anderen, sachgerechten Maßstab festlegen. Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser werden ohnehin nach der Heizkostenverordnung erfasst.

Hausgeld-Konten und Abrechnungen im Blick

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Die Jahresabrechnung — und was die Reform geändert hat

Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung: eine geordnete Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und der geleisteten Hausgelder. Daraus ergibt sich für jeden Eigentümer eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Wichtig seit der WEG-Reform 2020: Die Eigentümer beschließen nicht mehr die Abrechnung als solche, sondern nur noch über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Das reduziert das Risiko, dass eine ganze Abrechnung wegen eines Rechenfehlers gerichtlich gekippt wird. Zusätzlich muss der Verwalter seit der Reform einen Vermögensbericht erstellen (§ 28 Abs. 4 WEG), der den Stand der Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen ausweist.

Wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird

Zahlt ein Eigentümer sein Hausgeld nicht, belastet das die gesamte Gemeinschaft. Die GdWE kann die Rückstände einfordern und notfalls gerichtlich durchsetzen. Reichen die Mittel für eine größere Maßnahme nicht aus, ist die Sonderumlage das Mittel der Wahl.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Hausgeld in einer WEG?

Der monatliche Vorschuss jedes Eigentümers für die laufenden Kosten des Gebäudes, beschlossen auf Basis des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG). Es umfasst Betriebs- und Verwaltungskosten sowie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Wie wird das Hausgeld berechnet und verteilt?

Der Verwalter schätzt die Jahreskosten im Wirtschaftsplan und verteilt sie — im Regelfall nach Miteigentumsanteilen (§ 16 Abs. 2 WEG), sofern kein anderer Schlüssel gilt. Daraus ergibt sich das monatliche Hausgeld.

Worüber beschließt die WEG bei der Jahresabrechnung?

Seit 2020 nur noch über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG), nicht mehr über die gesamte Abrechnung. Der Verwalter legt zusätzlich einen Vermögensbericht vor.

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