Wohnung vermieten: Was muss ich wissen?
Sie besitzen eine Wohnung und wollen sie vermieten — zum ersten Mal oder nach langer Pause. Oder Sie haben geerbt und stehen vor der Frage: Selber verwalten oder Hausverwaltung einschalten? Dieser Leitfaden zeigt, was private Vermieter wirklich wissen und beachten müssen: von der Miete bis zum Mietvertrag, von der Mieterauswahl bis zur laufenden Verwaltung.
Schritt 1: Die richtige Miete festlegen
Der erste Schritt ist die Mietpreisfindung. Zu hoch — und die Wohnung steht leer. Zu niedrig — und Sie verschenken dauerhaft Rendite. Die wichtigsten Instrumente:
- Mietspiegel: Viele Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern haben einen qualifizierten oder einfachen Mietspiegel. Er gibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach Lage, Baujahr und Ausstattung an. Nutzen Sie ihn als Ausgangspunkt.
- Mietpreisbremse: In angespannten Wohnungsmärkten (§ 556d BGB) darf die Neuvertragsmiete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Prüfen Sie, ob Ihre Stadt oder Ihr Landkreis per Rechtsverordnung in diesen Gebieten liegt.
- Marktvergleich: Schauen Sie auf Immobilienportale (ImmobilienScout, Immowelt), wie vergleichbare Wohnungen in Ihrer Straße und Lage angeboten werden.
- Kappungsgrenze bei Erhöhungen: Spätere Mieterhöhungen sind auf 20 % (in angespannten Märkten: 15 %) innerhalb von drei Jahren begrenzt. Starten Sie lieber angemessen, statt die Grenze schon anfangs auszureizen.
Tipp: Legen Sie die Nettokaltmiete fest und addieren Sie die Betriebskostenvorauszahlung (Nebenkosten). Die Warmmiete ist das, was der Mieter monatlich zahlt. Halten Sie die Vorauszahlung realistisch — zu geringe Vorauszahlungen führen zu unangenehmen Nachzahlungen.
Schritt 2: Wohnung vorbereiten und inserieren
Ein professionelles Inserat entscheidet, welche Mieter sich melden. Pflicht und Empfehlung:
- Energieausweis: Seit 2014 gesetzlich Pflicht. Bei Erst-Vermietung nach Modernisierung: Bedarfsausweis. Ältere Gebäude: Verbrauchsausweis. Bußgeld bei Fehlen: bis zu 15.000 Euro.
- Fotos und Grundriss: Professionelle Fotos bei Tageslicht, alle Zimmer, Küche, Bad, Keller/Stellplatz. Grundriss erhöht die Klickrate erheblich.
- Exposé-Pflichtangaben: Fläche, Zimmeranzahl, Lage, Baujahr, Ausstattung, Energieausweis-Kenndaten, Provision (oder provisionsfrei), Kontakt.
- Portale: ImmobilienScout24, Immowelt, eBay-Kleinanzeigen. Für gehobene Lagen auch Engelvoelkers.de. Kombinieren Sie für Reichweite.
Schritt 3: Mieter auswählen — die Bonitätsprüfung
Die Mieterauswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen: Ein schlechter Mieter verursacht mehr Schaden als ein leerstehender Monat. Prüfen Sie systematisch:
| Dokument | Was es zeigt | Pflicht? |
|---|---|---|
| Mieter-Selbstauskunft | Einkommen, Beschäftigung, Personenzahl, Haustiere | Empfohlen |
| Einkommensnachweise (3 Monate) | Zahlungsfähigkeit: Faustregel 1/3 des Nettoeinkommens | Ja, immer |
| SCHUFA-Auskunft | Bisheriges Zahlungsverhalten, Einträge | Empfohlen |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Vorvermietung ohne Rückstände | Sinnvoll |
| Personalausweis-Kopie | Identitätsprüfung | Ja |
Faustregel: Die Warmmiete sollte maximal ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens betragen. Bei einem Haushalt mit 3.000 Euro Netto ist eine Warmmiete von 1.000 Euro realistisch.
Diskriminierungsverbot beachten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Ablehnung wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Dokumentieren Sie Ihre Auswahlgründe sachlich (Bonität, Personenzahl, Einkommen).
Schritt 4: Mietvertrag erstellen
Ein formloser Mietvertrag ist rechtlich gültig, aber gefährlich. Nutzen Sie immer einen schriftlichen Vertrag. Pflichtbestandteile:
- Vollständige Namen und Adressen beider Parteien
- Genaue Bezeichnung der Mietsache (Adresse, Etage, Zimmer, Nebenräume, Stellplatz)
- Mietbeginn (und -ende bei Zeitmietvertrag)
- Höhe der Nettokaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung
- Kautionsregelung (maximal 3 Nettokaltmieten)
- Kündigungsfristen
- Schönheitsreparaturen (Klausel prüfen — viele sind unwirksam)
Verwenden Sie einen aktuellen Vordruck des Deutschen Mieterbunds oder eines Haus-&-Grund-Verbands. Diese berücksichtigen aktuelle BGH-Rechtsprechung. Mehr dazu in unserem Artikel Mietvertrag Vorlage: Was ein rechtssicherer Wohnraum-Mietvertrag enthalten muss.
Schritt 5: Kaution und Wohnungsübergabe
Kaution: Maximal 3 Nettokaltmieten. Der Mieter kann in 3 Raten zahlen. Sie als Vermieter müssen die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen — z. B. auf einem separaten Kautionskonto — und mit dem banküblichen Zinssatz verzinsen. Das Kautionsgeld gehört dem Mieter; Sie halten es nur als Sicherheit.
Übergabeprotokoll: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Einzug genau: alle Räume, Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), vorhandene Schäden, Anzahl der übergebenen Schlüssel. Beide Parteien unterschreiben. Ohne Protokoll können Sie bei Auszug keine Schäden nachweisen. Details in unserem Artikel Wohnungsübergabe Protokoll: Vorlage und häufige Fehler.
Schritt 6: Laufende Verwaltung
Mit dem Einzug des Mieters beginnt die eigentliche Arbeit. Als Vermieter kümmern Sie sich dauerhaft um:
- Mietzahlungen überwachen: Kommt die Miete pünktlich? Stimmt der Betrag? Bei Rückstand sofort handeln — nach 2 Monaten Verzug droht Kündigung (§ 543 BGB).
- Nebenkostenabrechnung: Jährlich, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Versäumte Frist = Vermieter verliert Nachzahlungsanspruch.
- Instandhaltung: Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Heizungsausfall im Winter: wenige Stunden bis Tage. Tropfender Hahn: 2–4 Wochen.
- Kommunikation: Mängelanzeigen, Anfragen, Beschwerden dokumentieren und beantworten. Schriftlich ist besser als mündlich.
- Fristen und Termine: Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, TÜV-Prüfungen (Aufzug, Heizung), Versicherungsverlängerungen.
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Mietzahlungen automatisch tracken, Mahnungen in Sekunden erstellen, Nebenkostenabrechnungen digital vorbereiten, Fristen nie mehr vergessen — die KI-Hausverwaltung macht genau das, was private Vermieter am meisten kostet: Zeit und Nerven sparen.
Kostenlos 14 Tage testenSchritt 7: Steuern als Vermieter
Mieteinnahmen sind steuerpflichtig — aber es gibt viele legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Wichtigste Abzugsmöglichkeiten in der Anlage V:
- Abschreibung (AfA): 2 % des Gebäudewertes pro Jahr (bei Gebäuden vor 1925: 2,5 %). Gilt für den Gebäudeanteil, nicht für Grund und Boden.
- Schuldzinsen: Zinsen für den Immobilienkredit sind vollständig absetzbar (solange Vermietungsabsicht besteht).
- Instandhaltung und Reparaturen: Müssen Sie sofort als Werbungskosten abziehen, wenn sie Erhaltungsaufwand sind. Modernisierungen werden über 40 Jahre abgeschrieben.
- Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Software, Steuerberater, Fachliteratur.
- Versicherungen: Gebäudeversicherung, Vermieter-Haftpflicht, Rechtsschutz.
Details in unserem Artikel Vermieter Steuern: Was können Vermieter von der Steuer absetzen?
Häufige Fehler beim ersten Mal vermieten
Fehler 1: Kein Übergabeprotokoll
Bei Auszug und Streit um Schaden: Ohne Protokoll können Sie nichts beweisen. Die Kaution kann nicht einbehalten werden.
Fehler 2: Schönheitsreparatur-Klausel aus dem Internet
Viele Standardklauseln sind nach BGH unwirksam (starre Fristen, unrenoviert übernommene Wohnungen). Der Mieter muss dann nichts renovieren.
Fehler 3: Nebenkostenabrechnung zu spät oder lückenhaft
12-Monats-Frist nach Jahresende verpasst? Der Nachzahlungsanspruch ist weg. Fehlende Belege? Mieter kann Belegeinsicht verlangen und Abrechnung anfechten.
Fehler 4: Keine schriftliche Mahnung
Mündliche Aufforderungen zählen vor Gericht nicht. Mahnung immer schriftlich, mit Fristangabe, per Einschreiben oder nachweislich zugestellt.
Fehler 5: Eigenbedarf ohne Prüfung anmelden
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist Betrug. Echter Eigenbedarf muss konkret und ernsthaft sein. Gerichte prüfen das genau — Fehler kosten Schadensersatz.
Ab wann brauche ich eine Hausverwaltung?
Die Faustregel: Ab 5–6 Einheiten lohnt sich eine externe Hausverwaltung — wenn man die eigene Zeit mit 50–80 Euro pro Stunde bewertet. Bis dahin können Sie mit der richtigen Software selbst verwalten und den Aufwand drastisch senken.
Ein digitales Verwaltungstool übernimmt dabei die häufigsten Zeitfresser:
- Automatisches Tracking aller Mietzahlungen
- Mahnungen bei Rückstand auf Knopfdruck
- Nebenkostenabrechnung vorbereiten (Kosten eingeben, System rechnet)
- Mieter-Dokumente sicher ablegen
- Fristen und Termine im Blick
Mehr dazu: Hausverwaltung Software: Was wirklich zählt und Mietverwaltung App: Worauf private Vermieter achten sollten.
Checkliste: Wohnung vermieten — alles im Griff?
Fazit: Wohnung vermieten ist machbar — mit dem richtigen System
Wohnung vermieten ist kein Hexenwerk, aber kein Selbstläufer. Wer die rechtlichen Grundlagen kennt, sorgfältig auswählt und die Verwaltung strukturiert, kann eine Immobilie profitabel und stressfrei betreiben. Die größten Risiken — falscher Mieter, lückenhafter Mietvertrag, verpasste Fristen — lassen sich mit Sorgfalt und dem richtigen Werkzeug minimieren.
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