Raeumungsklage gegen Mieter: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten (2025)

Die Raeumungsklage ist das letzte Mittel des Vermieters, wenn ein Mieter trotz rechtskraeftiger Kuendigung die Wohnung nicht verlaesst. Sie ist aufwendig, kostspielig und langwierig -- aber manchmal unumgaenglich. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den vollstaendigen Ablauf, welche Voraussetzungen erfuellt sein muessen und wie Sie eine Raeumungsklage von Anfang an vermeiden.

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Raeumungsklage empfehlen wir dringend, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Was ist eine Raeumungsklage?

Eine Raeumungsklage (auch: Raeumungsklage § 546 BGB) ist eine Klage des Vermieters vor dem Amtsgericht mit dem Ziel, den Mieter per Gerichtsbeschluss zur Herausgabe der Mietwohnung zu zwingen. Sie setzt voraus, dass das Mietverhaeltnis bereits wirksam beendet wurde -- also eine Kuendigung ausgesprochen und der Mieter dennoch nicht ausgezogen ist.

Das Gericht prueft ausschliesslich, ob der Raeumungsanspruch besteht. Es handelt sich nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein zivilrechtliches Erkenntnisverfahren, das in einem vollstreckbaren Raeumungstitel muendet.

Wann kommt eine Raeumungsklage in Betracht?

Typische Situationen, in denen Vermieter zur Klage gezwungen sind:

SituationHaeufigkeitTypische Dauer bis Klage
Mietrueckstand (fristlose Kuendigung)~60 % aller Faelle2-4 Monate
Eigenbedarf (fristgemaesse Kuendigung)~20 % aller Faelle3-6 Monate
Schwere Pflichtverletzung (z. B. Untervermietung ohne Erlaubnis)~10 % aller Faelle1-3 Monate
Vertragsende (Zeitmietvertrag) ohne Auszug~10 % aller FaelleNach Ablauf

Voraussetzungen fuer eine erfolgreiche Raeumungsklage

Das Gericht gibt der Klage nur statt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfuellt sind:

  1. Wirksamer Mietvertrag -- Es muss ein gueltiger Mietvertrag bestanden haben. Muendliche Mietvertraege sind zwar grundsaetzlich wirksam, aber schwer beweisbar.
  2. Wirksame Kuendigung -- Die Kuendigung muss schriftlich erfolgt sein (§ 568 BGB), dem Mieter zugegangen sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Begruendungspflicht bei ordentlicher Kuendigung, Abmahnung bei fristloser Kuendigung sofern erforderlich).
  3. Ablauf der Kuendigungsfrist -- Bei ordentlicher Kuendigung muessen die gesetzlichen Fristen (3, 6 oder 9 Monate je nach Mietdauer) abgelaufen sein.
  4. Weigerung des Mieters -- Der Mieter hat die Wohnung trotz Aufforderung nicht geraumt und keinen Raeumungsaufschub nach § 721 ZPO beantragt (oder dieser ist abgelehnt).

Achtung: Kein Selbsthilferecht

Der Vermieter darf die Wohnung NICHT eigenmaechtig raeumen, den Strom abstellen oder das Schloss auswechseln -- auch wenn der Mieter monatelang nicht gezahlt hat. Wer das dennoch tut, macht sich strafbar (Hausfriedensbruch, Noetigung) und haftet zivilrechtlich. Nur ein Gerichtsvollzieher darf vollstrecken.

Ablauf der Raeumungsklage Schritt fuer Schritt

SchrittMassnahmeZeitrahmen
1Kuendigung ausgesprochen + Kuendigungsfrist abgelaufenVoraussetzung
2Anwaltsbeauftragung, Klageschrift erstellen1-2 Wochen
3Klageschrift beim Amtsgericht einreichen + Gerichtskostenvorschuss zahlen1-3 Tage
4Zustellung der Klage an den Mieter durch das Gericht2-4 Wochen
5Schriftlicher Schlagabtausch (Klageerwiderung, ggf. Duplik)4-8 Wochen
6Muendliche Verhandlung beim Amtsgericht4-12 Wochen nach Zustellung
7Urteil -- Raeumungstitel erlangtSofort oder nach einigen Wochen
8Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Zwangsvollstreckung)2-8 Wochen nach Urteil
9Zwangsraeumung durch GerichtsvollzieherTerminsabhaengig

Gesamtdauer: Von der Klageschrift bis zur Raeumung vergehen in der Praxis typischerweise 6 bis 18 Monate, in Grossstaedten mit ueberlasteten Gerichten (Berlin, Hamburg) auch laenger. In Mietnomaden-Faellen kann sich das Verfahren durch Verzoegerungs-Taktiken des Mieters weiter in die Laenge ziehen.

Kosten einer Raeumungsklage

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der bei Raeumungsklagen dem 12-fachen der Monatsnettomiete entspricht (§ 41 GKG).

Kaltmiete/MonatStreitwertGerichtskosten (ca.)Anwaltskosten (ca.)Gesamt (ca.)
600 EUR7.200 EUR~450 EUR~1.500 EUR~1.950 EUR
900 EUR10.800 EUR~600 EUR~1.950 EUR~2.550 EUR
1.200 EUR14.400 EUR~800 EUR~2.400 EUR~3.200 EUR
1.500 EUR18.000 EUR~950 EUR~2.800 EUR~3.750 EUR

Hinzu kommen: Kosten des Gerichtsvollziehers (150-500 EUR), Kosten fuer eine externe Raeumungsfirma (500-3.000 EUR je nach Mobiliarmenge), ggf. Einlagerungskosten fuer die Habe des Mieters sowie die laufenden Mietausfaelle waehrend des Verfahrens.

Wer traegt die Kosten? Bei Obsiegen des Vermieters traegt der Mieter die Kosten -- aber oft ist er mittellos und kann nicht zahlen. Dann bleibt der Vermieter auf einem Grossteil sitzen. Eine Rechtschutzversicherung mit Mieterteil ist deshalb dringend empfohlen.

Vereinfachtes Verfahren: Berliner Modell

Seit 2024 ist das sogenannte "Berliner Modell" (auch "Mietsicherheitsklausel" oder "Raeumungsvergleich mit Sicherungsanordnung") bundesweit moeglich (§ 283a ZPO). Dabei beantragt der Vermieter neben der Raeumungsklage die Sicherungsanordnung: Der Mieter muss die laufende Miete als Sicherheit hinterlegen. Tut er das nicht, kann der Vermieter schon vor dem Urteil eine vorlaeufige Vollstreckungbeantragen -- das verkuerzt die Verfahrensdauer erheblich.

Raeumungsschutz: Was kann der Mieter tun?

Der Mieter kann Raeumungsaufschub beantragen (§ 721 ZPO) -- in der Regel bis zu einem Jahr, wenn er besondere Haertegruende geltend machen kann (Krankheit, Schwangerschaft, kein Ersatzwohnraum). Das Gericht entscheidet nach Abwaegung. Fuer den Vermieter bedeutet das weitere Monate Wartezeit und weitere Mietausfaelle.

So vermeiden Sie eine Raeumungsklage

Die beste Raeumungsklage ist die, die nie noetig wird. Proaktives Mahnwesen und fruehzeitiges Eingreifen bei Zahlungsrueckstaenden sind der Schluessel:

MassnahmeZeitpunktWirkung
Gruendliche Bonitaetspruefung vor EinzugVor MietvertragsabschlussRisiko-Mieter aussieben
Zahlungseingang taegliich pruefenAb dem 3. des MonatsFruehzeitig erkennen
Erste Mahnung -- freundlich5.-7. des MonatsLoest 70-80 % aller Faelle
Zweite Mahnung -- schriftlich + Frist15.-20. des MonatsWeitere 10-15 % klaeren sich
Gespraech suchen / Ratenzahlung anbietenBei erstem RueckstandKostet nichts, spart viel
Anwalt einschalten (Abmahnung)Ab 2. unentschuldigtem RueckstandKlares Signal + Rechtsgrundlage

Mahnwesen automatisieren -- bevor es zur Klage kommt

Das KI-Hausverwaltung-System von Onterion erkennt automatisch jeden Zahlungsrueckstand und schlaegt die passende Mahnstufe vor -- mit fertigem Mahnbrief-Entwurf, den Sie nur noch freigeben muessen. So reagieren Sie immer in den ersten Tagen, nicht erst nach Wochen.

Zahlungsausfall im laufenden Monat? Das System markiert ihn sofort als "ueberfaellig", generiert den Mahnbrief und protokolliert jeden Schritt -- lueckenlos, fuer den Fall dass es doch vor Gericht geht.

Checkliste: Was Sie vor der Raeumungsklage benoetigen

  • Mietvertrag (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweis des Zugangs der Kuendigung (Einschreiben-Rueckschein oder Zeuge)
  • Alle Mahnschreiben mit Sendenachweis
  • Kontoauszuege als Beweis fuer den Zahlungsrueckstand
  • Ggf. Abmahnung(en) vor fristloser Kuendigung
  • Meldebescheinigung / Bestaetigung der aktuellen Mieteradresse
  • Ggf. Fotos (bei Pflichtverletzung als Beschaedigungsgrund)
  • Rechtsschutzversicherungsnachweis (falls vorhanden)

Haeufige Fehler, die Vermieter machen

  • Kuendigung ohne Abmahnung: Bei Pflichtverletzungen (z. B. Laermbelaestigung, unerlaubte Untervermietung) ist vor der fristlosen Kuendigung in der Regel eine Abmahnung Pflicht. Fehlt sie, ist die Kuendigung unwirksam.
  • Kuendigung nicht schriftlich: Muendliche oder per E-Mail ausgesprochene Kuendigungen sind unwirksam (§ 568 Abs. 1 BGB). Nur Schriftform (Original-Unterschrift) zaehlt.
  • Falscher Empfaenger: Die Kuendigung muss an alle im Mietvertrag genannten Mieter zugestellt werden, nicht nur an einen.
  • Zu kurze Frist: Die ordentliche Kuendigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer (§ 573c BGB). Zu kurze Fristen machen die Kuendigung nicht nichtig, verschieben aber den Auszugstermin.
  • Zu spaet handeln: Jeder Monat Verzoegerung kostet Mietausfall und haeuft ggf. weiteren Schaden auf, den der oft mittellose Mieter spaeter nicht zahlen kann.

Fazit

Eine Raeumungsklage ist teuer, langwierig und endet fuer den Vermieter selbst bei Obsiegen oft mit einem wirtschaftlichen Verlust. Der wirksamste Schutz ist ein konsequentes, fruehzeitiges Mahnwesen -- am besten automatisiert, damit kein Zahlungsrueckstand unbemerkt bleibt. Wer bereits im ersten Monat reagiert, vermeidet in den meisten Faellen den Weg vor Gericht.

Kommt es dennoch zur Klage, ist ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt unverzichtbar. Pruefe auch, ob eine Rechtsschutzversicherung mit Mieterteil besteht -- die Kosten einer Raeumungsklage koennen sonst schnell im fuenfstelligen Bereich landen.

Weiterfuehrendes auf Onterion