Wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt, die Wohnung verwahrlosen laesst oder den Hausfrieden dauerhaft stoert, ist die ordentliche Kuendigung oft zu langsam. Die fristlose Kuendigung (ausserordentliche Kuendigung) nach § 543 BGB beendet das Mietverhaeltnis sofort -- aber nur, wenn Vermieter exakt die gesetzlichen Voraussetzungen einhalten. Formfehler machen die Kuendigung unwirksam.

Was ist eine fristlose Kuendigung? (§ 543 BGB)

Die fristlose Kuendigung (auch: ausserordentliche Kuendigung aus wichtigem Grund) nach § 543 BGB beendet das Mietverhaeltnis ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist -- theoretisch von einem Tag auf den anderen. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund: ein Umstand, der es dem Kuendigenden unzumutbar macht, das Mietverhaeltnis bis zum Ablauf einer ordentlichen Kuendigungsfrist fortzusetzen.

Ordentlich vs. fristlos -- der Unterschied

KriteriumOrdentliche KuendigungFristlose Kuendigung
Grundlage§ 573 BGB (berechtigtes Interesse)§ 543 BGB (wichtiger Grund)
Frist3-9 Monate je WohndauerKeine -- sofort wirksam
AbmahnungNicht immer noetigMeist noetig (Ausnahme: Zahlungsverzug)
Typischer GrundEigenbedarf, PflichtverletzungZahlungsrueckstand, grobe Stoerung

Tipp der Praxis: Vermieter klagen die fristlose Kuendigung haeufig zusammen mit einer hilfsweise ordentlichen Kuendigung ein -- so ist die Raeumung gesichert, auch wenn das Gericht die fristlose Kuendigung ablehnt.

Gruende fuer eine fristlose Kuendigung durch den Vermieter

1. Zahlungsverzug (haeufigster Grund)

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB nennt zwei Varianten des Zahlungsverzugs als wichtigen Grund:

VarianteVoraussetzungAbmahnung noetig?
a) An zwei aufeinanderfolgenden TerminenRueckstand an 2 Monaten in Folge, mindestens 1 volle MonatsmieteNein
b) Ueber laengeren Zeitraum verteiltRueckstand von mehr als 2 Monatsmieten ueber beliebigen ZeitraumNein

Wichtig: Nachzahlung schluesselt die Kuendigung nicht automatisch aus!

Seit 2013 gilt: Zahlt der Mieter den vollen Rueckstand innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Raeumungsklage, wird die fristlose Kuendigung unwirksam -- aber nur einmal in 2 Jahren (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Dieses Recht steht dem Mieter nur zweijaehrig zu. Beim zweiten Mal within 2 Jahren schuetzt die Nachzahlung nicht mehr.

Rechenbeispiel: Wann ist der Rueckstand gross genug?

  • Monatliche Warmmiete: 900 Euro
  • Variante a: Januar fehlt komplett (900 Euro) + Februar fehlt komplett (900 Euro) = sofort kuendigbar nach Februar
  • Variante b: Mieter zahlt seit 4 Monaten je 400 Euro statt 900 Euro = Rueckstand 2.000 Euro = mehr als 2 x 900 = sofort kuendigbar

Die Warmmiete (Grundmiete + Betriebskostenvorauszahlung) zaehlt als Berechnungsbasis.

2. Stoerender des Hausfriedens (§ 543 Abs. 1 BGB)

Dauerhafte und erhebliche Stoerung des Hausfriedens kann ebenfalls eine fristlose Kuendigung rechtfertigen -- zum Beispiel bei:

  • Taeglichem Laerm zu Ruhezeiten trotz Abmahnung
  • Koerperlicher Bedrohung von Mitbewohnern oder Nachbarn
  • Extremer Vermuellung von Gemeinschaftsflaechen
  • Wiederholtem Haustierhalten trotz Verbots (nach Abmahnung)

Wichtig: Hier ist vor der fristlosen Kuendigung fast immer eine Abmahnung Pflicht (§ 543 Abs. 3 BGB). Die Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten benennen und eine Frist zur Abstellung setzen.

3. Vertragswidrige Nutzung der Wohnung

  • Unbefugte Untervermietung: Untervermieten ohne Erlaubnis oder trotz Ablehnung (nach Abmahnung)
  • Gewerbliche Nutzung: Betreiben eines Gewerbes ohne Zustimmung in einer Wohneinheit
  • Verwahrlosung der Wohnung: Erhebliche Gefaehrdung der Mietsache durch den Mieter

Abmahnung: Wann ist sie Pflicht?

Als Faustregel gilt: Vor jeder fristlosen Kuendigung wegen Pflichtverletzung ist eine Abmahnung Pflicht -- ausser beim Zahlungsverzug gemaess § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

KuendigungsgrundAbmahnung noetig?Hinweis
Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3)NeinDirekt kündigen -- aber Mahnung hilft als Beweismittel
Laerm / HausfriedensbruchJaMindestens eine schriftliche Abmahnung erforderlich
Unbefugte UntervermietungJaAbmahnung mit Frist zur Beendigung der Untervermietung
Verwahrlosung / BeschaedigungJaAbmahnung + Frist, danach fristlos
Schwere Koerperverletzung / BedrohungNeinBei extremen Einzelfaellen entbehrlich (§ 543 Abs. 3 S. 2)

Praxis-Tipp: Mahnung und Abmahnung getrennt halten

Eine Mahnung fordert zur Zahlung auf (Zahlungsverzug). Eine Abmahnung ruegt ein Fehlverhalten und droht die Kuendigung an. Beide Schreiben haben unterschiedliche Rechtswirkungen -- verwechseln Sie sie nicht. Fuer das Mahnwesen nutzt VerwaltPilot ein strukturiertes Eskalationssystem mit dokumentierten Mahnstufen.

Form der fristlosen Kuendigung

Die fristlose Kuendigung muss folgende Formanforderungen erfuellen:

  • Schriftform Pflicht (§ 568 BGB): Eigenthaendige Unterschrift des Vermieters oder aller Vermieter bei Miteigentum
  • Wichtigen Grund angeben: Der Kuendigungsgrund muss so konkret angegeben werden, dass der Mieter ihn nachvollziehen kann
  • Unverzueglich kuendigen: Nach Kenntnis des wichtigen Grundes muss die Kuendigung innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB analog)
  • Empfaenger: An alle im Mietvertrag genannten Mieter (nicht nur an einen)

2-Wochen-Frist: Countdown laeuft ab Kenntnis

Bei Zahlungsverzug laeuft die 2-Wochen-Frist ab dem Tag, an dem der Rueckstand den gesetzlichen Schwellenwert ueberschreitet. Keine Angst: Solange der Rueckstand fortbesteht, beginnt die Frist immer wieder neu. Entscheidend ist aber, dass Sie nicht zu lange warten -- monatliche Kontrolle des Zahlungseingangs ist Pflicht.

Muster-Schreiben: Fristlose Kuendigung wegen Zahlungsverzug

Muster -- bitte alle Platzhalterwerte ersetzen

[Vorname Nachname Vermieter]
[Strasse, Hausnummer]
[PLZ Ort]


[Vorname Nachname Mieter]
[Mietobjekt-Adresse inkl. Wohnungsnummer]
[PLZ Ort]


[Ort], den [Datum]


Fristlose Kuendigung des Mietverhaeltnisses
Mietobjekt: [Adresse und Wohnungsnummer]


Sehr geehrte/r [Frau/Herr Mieter],


hiermit kuendige ich das zwischen uns bestehende Mietverhaeltnis ueber die oben genannte Wohnung aus wichtigem Grund fristlos zum [heutigen Datum / naechstmoeglichen Zeitpunkt], hilfsweise zum naechst zulaessigen Termin.


Grund der Kuendigung:
Sie befinden sich mit der Zahlung der Miete in erheblichem Verzug. Die Miete einschliesslich der Betriebskostenvorauszahlungen betraegt monatlich [Betrag] Euro. Bisher haben Sie folgende Zahlungen nicht oder nicht vollstaendig geleistet:


- [Monat/Jahr]: ausstehend [Betrag] Euro
- [Monat/Jahr]: ausstehend [Betrag] Euro
- Gesamtrueckstand: [Gesamtbetrag] Euro


Dieser Rueckstand uebersteigt zwei Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB) bzw. es liegen Zahlungsrueckstaende an zwei aufeinanderfolgenden Monaten vor (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BGB).


Ich fordere Sie auf, die Wohnung bis zum [Datum -- spaetestens 14 Tage nach Zugang dieses Schreibens] vollstaendig geraumt, gesaeubert und besenrein zurueckzugeben. Saemtliche Schlussel sind bei der Uebergabe zu uebergeben.


Den Mietruckstand in Hoehe von [Betrag] Euro machen ich hiermit ausdruecklich geltend. Ich behalte mir vor, Schadensersatz fuer entgangene Mieten bis zu einer Neuvermietung geltend zu machen.


Mit freundlichen Gruessen


[Eigenthaendige Unterschrift]
[Vorname Nachname Vermieter]

Hinweis: Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fallen empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Fachanwalt fuer Mietrecht oder einem Vermieter-Schutzverein.

Nach der Kuendigung: Was, wenn der Mieter nicht auszieht?

Eine wirksame fristlose Kuendigung beendet das Mietverhaeltnis -- aber der Vermieter darf den Mieter nicht eigenmachtig raeumen (kein Schlossaustausch, keine Stromsperrung, kein Einbringen von Gegenstaenden). Das ist strafbar (Hausfriedensbruch, § 858 BGB -- verbotene Eigenmacht).

Wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht, ist der Weg:

SchrittWas passiertDauer (ca.)
1. Raeumungsklage einreichenKlage beim Amtsgericht am Ort der Wohnung1-4 Wochen bis Zustellung
2. Gerichtliches VerfahrenTermin, Urteil oder Versaeumnisurteil3-9 Monate (je Gericht)
3. VollstreckungstitelRaeumungsurteil wird rechtskraeftigNach Ablauf Berufungsfrist
4. ZwangsraeumungGerichtsvollzieher vollstreckt4-12 Wochen nach Urteil

Gesamtdauer bis zur Raeumung: in der Regel 6 bis 18 Monate. Ein Anwalt fuer Mietrecht kann den Prozess deutlich beschleunigen, z. B. durch einen Antrag auf einstweilige Verfuegung bei akuter Gefaehrdung der Mietsache.

Haeufige Fehler -- Diese machen die Kuendigung unwirksam

FehlerFolgeBesser so
Kuendigung per E-Mail oder WhatsAppFormunwirksamNur schriftlich mit Unterschrift, am besten per Einwurf-Einschreiben
Grund fehlt oder ist zu vageKuendigung unwirksamKonkrete Betraege, Monate, Vorfaelle benennen
Nur an einen Mieter (bei Miteigentum)Gegenueber den anderen Mietern unwirksamAn ALLE Mieter aus dem Mietvertrag zustellen
2-Wochen-Frist versaeumtKuendigung verfristetSofort handeln, sobald der Schwellenwert ueberschritten ist
Keine vorherige Abmahnung (wenn noetig)Unwirksam (ausser Zahlungsverzug)Erst abmahnen, dann kuendigen -- mit Nachweis
Mieter zahlt aus Versehen weniger (Streit um Rueckstand)Risiko: Gericht sieht keinen wichtigen GrundForderungsuebersicht dokumentieren; Zahlungsbelege sichern

Checkliste fristlose Kuendigung -- Schritt fuer Schritt

  • 1.Zahlungsrueckstand dokumentieren: Kontoauszuege, Mietzahlungen monatlich pruefen, Rueckstand berechnen
  • 2.Schwellenwert pruefen: Sind 2 Monatsmieten Rueckstand oder 2 aufeinanderfolgende Monate offen?
  • 3.Ggf. Abmahnung: Bei Pflichtverletzungen (ausser Zahlungsverzug): zunaechst schriftlich abmahnen, Frist setzen
  • 4.Kuendigung schreiben: Schriftlich, mit Unterschrift, konkretem Grund, Raeumungsfrist
  • 5.Zustellung sichern: Einwurf-Einschreiben (mit Datum-Nachweis) oder persoenliche Uebergabe (mit Zeugen)
  • 6.Hilfsweise ordentliche Kuendigung: Im selben Schreiben die ordentliche Kuendigung hilfsweise aussprechen
  • 7.Fristen ueberwachen: Raeumungsfrist im Blick behalten -- bei Nichteinhaltung Anwalt beauftragen
  • 8.Raeumungsklage vorbereiten: Falls Mieter nicht auszieht: Fachanwalt kontaktieren, Unterlagen bereitstellen

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FAQ -- Haeufige Fragen zur fristlosen Kuendigung

Kann ich fristlos kuendigen, wenn der Mieter nur einen Monat nicht zahlt?
Nein -- ein einziger ausbleibender Monat genuegt in der Regel nicht. Sie benoetigen entweder zwei aufeinanderfolgende Monate mit mindestens je einer vollen Monatsmiete Rueckstand, oder einen Gesamtrueckstand von mehr als zwei Monatsmieten ueber einen laengeren Zeitraum. Erste Massnahme: Mahnung schicken und Zahlung einfordern.
Zahlt der Mieter nach der Kuendigung -- ist sie dann wirkungslos?
Nicht automatisch. Die Kuendigung bleibt wirksam. Erst wenn der Mieter den vollstaendigen Rueckstand innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung einer Raeumungsklage zahlt, wird die Kuendigung rueckwirkend unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) -- aber nur einmal in 2 Jahren. Zahlt er nach der Kuendigung, aber vor Klage, kann das die Fristlosigkeit ausraeumen, nicht aber die Kuendigung als solche, wenn gleichzeitig eine ordentliche Kuendigung hilfsweise ausgesprochen wurde.
Muss ich einen Anwalt einschalten?
Fuer das Kuendigungsschreiben selbst nicht zwingend. Sobald der Mieter aber nicht auszieht und eine Raeumungsklage noetig wird, ist ein Fachanwalt fuer Mietrecht dringend empfohlen -- ohne Anwalt koennen Sie keine Raeumungsklage einreichen. Die Kosten werden im Erfolgsfall oft dem Mieter auferlegt.
Darf ich das Schloss austauschen, wenn der Mieter nicht auszieht?
Nein -- das ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) und kann strafbar sein. Egal, wie lange sich der Prozess hinzieht: Sie duerfen die Wohnung nur durch den Gerichtsvollzieher raeumen lassen, nicht selbst. Eigenmaechtiges Handeln kann Schadensersatzansprueche des Mieters ausloesen und Ihre Raeumungsklage erschweren.
Gilt die fristlose Kuendigung auch fuer Gewerberaum?
Ja -- § 543 BGB gilt grundsaetzlich fuer alle Mietverhaeltnisse, auch Gewerbemiet. Fuer Gewerbemiet gelten jedoch teilweise andere Auslegungen, insbesondere bei der Abgrenzung des wichtigen Grundes. Gewerberaum-Mietrecht ist ein eigenes Spezialgebiet -- bei konkreten Faellen Fachanwalt konsultieren.