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Nebenkostenabrechnung berechnen

Gib deine Betriebskosten und Wohnflächen ein — der Rechner ermittelt automatisch den Anteil jedes Mieters und die Nachzahlung oder das Guthaben.

Schritt 1

Wohneinheiten

Trage für jede Wohnung den Namen (oder Mieter), die Wohnfläche und — falls vorhanden — die bereits geleisteten Vorauszahlungen ein.

Schritt 2

Betriebskosten (Abrechnungsjahr)

Trage alle Kostenpositionen des Abrechnungsjahres ein. Leere Beträge werden ignoriert. Die Verteilung erfolgt nach Wohnfläche (§ 556a BGB Standard).

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So funktioniert die Nebenkostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung – umgangssprachlich Nebenkostenabrechnung – verteilt die umlagefähigen laufenden Kosten eines Gebäudes auf die Mieter und rechnet sie mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. Damit sie rechtssicher ist, müssen Verteilerschlüssel, Abrechnungszeitraum und Kostenpositionen nachvollziehbar sein. Dieser Rechner nimmt Ihnen die Verteilung ab; die folgenden Punkte erklären den rechtlichen Rahmen.

Umlagefähig oder nicht?

Auf den Mieter umlegen dürfen Sie nur die in § 2 BetrKV genannten laufenden Betriebskosten – etwa Heizung, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung, Hausmeister oder Aufzug. Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungskosten bleiben beim Vermieter. Die vollständige Abgrenzung lesen Sie im Ratgeber umlagefähige Betriebskosten.

Der richtige Verteilerschlüssel

Ohne abweichende Vereinbarung gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als Schlüssel – genau so rechnet dieser Rechner. Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung dagegen eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Details dazu im Ratgeber Heizkostenabrechnung.

Die 12-Monats-Frist beachten

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach können Sie in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Wann die Frist genau läuft, erklärt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung Frist.

Vorauszahlung, Nachzahlung, Guthaben

Aus der Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und geleisteten Vorauszahlungen ergibt sich pro Wohnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Eine vollständige Schritt-für-Schritt- Anleitung mit Pflichtangaben finden Sie im Leitfaden Nebenkostenabrechnung erstellen.

Häufige Fragen zum Rechner

Wie wird der Anteil jeder Wohnung berechnet?
Der Rechner verwendet den Flächenschlüssel nach § 556a BGB: Kosten werden proportional zur Wohnfläche aufgeteilt. Das ist der gesetzliche Standard. Abweichende Schlüssel (Personenanzahl, verbrauchsabhängig) können Sie manuell berücksichtigen, indem Sie Positionen einzeln eingeben.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind laufende Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV): Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Allgemeinstrom u. a. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.
Was bedeutet die Vorauszahlung?
Viele Mieter zahlen monatlich einen pauschalen Nebenkostenvorschuss. Am Jahresende vergleicht die Abrechnung die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen — das ergibt eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Wie lange muss ich die Abrechnung aufbewahren?
Nebenkostenabrechnungen sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (steuerliche Aufbewahrungspflicht). Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in die Belege.
Bis wann muss die Abrechnung beim Mieter sein?
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Verstreicht die Frist, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen – ein Guthaben muss er aber weiterhin auszahlen.
Kann der Mieter der Abrechnung widersprechen?
Ja. Der Mieter kann die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Zugang prüfen und Einwendungen erheben, etwa bei falschem Verteilerschlüssel oder nicht umlagefähigen Positionen. Er hat zudem das Recht, die Original-Belege einzusehen.