Gib deine Betriebskosten und Wohnflächen ein — der Rechner ermittelt automatisch den Anteil jedes Mieters und die Nachzahlung oder das Guthaben.
Trage für jede Wohnung den Namen (oder Mieter), die Wohnfläche und — falls vorhanden — die bereits geleisteten Vorauszahlungen ein.
Trage alle Kostenpositionen des Abrechnungsjahres ein. Leere Beträge werden ignoriert. Die Verteilung erfolgt nach Wohnfläche (§ 556a BGB Standard).
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Die Betriebskostenabrechnung – umgangssprachlich Nebenkostenabrechnung – verteilt die umlagefähigen laufenden Kosten eines Gebäudes auf die Mieter und rechnet sie mit den geleisteten Vorauszahlungen ab. Damit sie rechtssicher ist, müssen Verteilerschlüssel, Abrechnungszeitraum und Kostenpositionen nachvollziehbar sein. Dieser Rechner nimmt Ihnen die Verteilung ab; die folgenden Punkte erklären den rechtlichen Rahmen.
Auf den Mieter umlegen dürfen Sie nur die in § 2 BetrKV genannten laufenden Betriebskosten – etwa Heizung, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung, Hausmeister oder Aufzug. Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungskosten bleiben beim Vermieter. Die vollständige Abgrenzung lesen Sie im Ratgeber umlagefähige Betriebskosten.
Ohne abweichende Vereinbarung gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als Schlüssel – genau so rechnet dieser Rechner. Für Heizung und Warmwasser schreibt die Heizkostenverordnung dagegen eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Details dazu im Ratgeber Heizkostenabrechnung.
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach können Sie in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Wann die Frist genau läuft, erklärt der Ratgeber Nebenkostenabrechnung Frist.
Aus der Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und geleisteten Vorauszahlungen ergibt sich pro Wohnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Eine vollständige Schritt-für-Schritt- Anleitung mit Pflichtangaben finden Sie im Leitfaden Nebenkostenabrechnung erstellen.