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Nebenkostenabrechnung berechnen

Gib deine Betriebskosten und Wohnflächen ein — der Rechner ermittelt automatisch den Anteil jedes Mieters und die Nachzahlung oder das Guthaben.

Schritt 1

Wohneinheiten

Trage für jede Wohnung den Namen (oder Mieter), die Wohnfläche und — falls vorhanden — die bereits geleisteten Vorauszahlungen ein.

Schritt 2

Betriebskosten (Abrechnungsjahr)

Trage alle Kostenpositionen des Abrechnungsjahres ein. Leere Beträge werden ignoriert. Die Verteilung erfolgt nach Wohnfläche (§ 556a BGB Standard).

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Häufige Fragen zum Rechner

Wie wird der Anteil jeder Wohnung berechnet?
Der Rechner verwendet den Flächenschlüssel nach § 556a BGB: Kosten werden proportional zur Wohnfläche aufgeteilt. Das ist der gesetzliche Standard. Abweichende Schlüssel (Personenanzahl, verbrauchsabhängig) können Sie manuell berücksichtigen, indem Sie Positionen einzeln eingeben.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind laufende Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV): Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Allgemeinstrom u. a. Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung.
Was bedeutet die Vorauszahlung?
Viele Mieter zahlen monatlich einen pauschalen Nebenkostenvorschuss. Am Jahresende vergleicht die Abrechnung die tatsächlichen Kosten mit den Vorauszahlungen — das ergibt eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Wie lange muss ich die Abrechnung aufbewahren?
Nebenkostenabrechnungen sollten mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden (steuerliche Aufbewahrungspflicht). Der Mieter hat ein Recht auf Einsicht in die Belege.