In Deutschland mit zentraler Heizung vermieten? Dann ist die Heizkostenabrechnung keine Option — sie ist gesetzliche Pflicht. Die Heizkostenverordnung (HeizkV) schreibt vor, wie Heizkosten aufgeteilt werden dürfen, welche Fristen gelten und was bei Verstößen passiert. Dieser Leitfaden erklärt alles, was private Vermieter wissen müssen.

Was ist die Heizkostenabrechnung — und warum ist sie Pflicht?

Die Heizkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten für eine Immobilie. Anders als andere Betriebskosten unterliegen Heizkosten einem besonderen Regelwerk: der Heizkostenverordnung (HeizkV).

Diese Verordnung gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizanlage, die mehrere Wohnungen versorgt — unabhängig davon, ob es sich um 2 oder 200 Einheiten handelt. Einzelöfen in Wohnungen fallen dagegen nicht unter die HeizkV; hier rechnet der Mieter selbst ab oder die Kosten sind pauschal in der Miete enthalten.

Wichtig: Wer gegen die Heizkostenverordnung verstößt, riskiert, dass Mieter ihre Heizkostenrechnung um 15 % kürzen dürfen (§ 12 HeizkV). Das ist kein theoretisches Risiko — Gerichte bestätigen diese Kürzung regelmäßig.

Wer muss nach der Heizkostenverordnung abrechnen?

Die HeizkV gilt, wenn:

  • Das Gebäude eine gemeinschaftliche Heizanlage hat (Zentralheizung)
  • Mindestens zwei Nutzungseinheiten (Wohnungen oder Gewerbe) versorgt werden
  • Der Vermieter die Heizkosten trägt und auf die Mieter umlegt

Nicht erfasst: Einzelheizungen (z. B. Gasetagenheizung je Wohnung), Fernwärme mit eigenen Zählern je Wohnung oder Ferienhäuser.

Das Kernprinzip: 70/30-Aufteilung

Die HeizkV verbietet, Heizkosten ausschließlich nach Wohnfläche zu verteilen. Stattdessen gilt folgende Pflichtaufteilung:

AnteilVerteilungsgrundlageZweck
50–70 %Tatsächlicher Verbrauch (Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler)Verbrauchsanreiz
30–50 %Wohnfläche oder umbauter RaumGrundkosten

Standard in der Praxis: 70 % verbrauchsabhängig, 30 % flächenabhängig. Nur in Ausnahmefällen (z. B. besonders schlechte Gebäudedämmung) darf das Verhältnis auf 50/50 verschoben werden.

Was gehört in die Heizkostenabrechnung?

Umlagefähige Heizkosten

Folgende Kosten dürfen in die Heizkostenabrechnung einfließen:

  • Brennstoffkosten (Öl, Gas, Pellets, Fernwärme)
  • Betriebsstrom der Heizanlage
  • Kosten für Wartung und Reinigung der Heizanlage
  • Kosten für Bedienung der Heizanlage (z. B. Hausmeister)
  • Abgasmessungen (Schornsteinfeger)
  • Kosten für Heizkostenverteiler (Miete oder Ablesedienst)
  • Kosten für Wärmemengenzähler inkl. Ablesung

Nicht umlagefähig

  • Reparaturen und Instandhaltung der Heizanlage
  • Austausch oder Erneuerung der Heizungsanlage (Investition des Vermieters)
  • Verwaltungskosten

Warmwasser gesondert abrechnen

Wenn die Heizanlage auch Warmwasser erzeugt (kombinierte Anlage), müssen die Kosten aufgeteilt werden. Faustregel nach § 9 HeizkV:

  • 18 % der Gesamtkosten werden als Warmwasseranteil herausgerechnet (pauschale Methode), wenn keine Messung möglich ist.
  • Besser: Wärmemengenzähler für Warmwasser einbauen und exakt messen — vermeidet Streit und ist bei Neubauten oft schon Standard.

Auch Warmwasserkosten werden 70/30 aufgeteilt: 70 % nach Warmwasserverbrauch (Kaltwasserzähler je Wohnung), 30 % nach Wohnfläche.

Schritt-für-Schritt: Heizkostenabrechnung erstellen

Schritt 1: Gesamtkosten ermitteln

Sammeln Sie alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums (i. d. R. Kalenderjahr). Beispiel:

  • Gaskosten: 4.200 €
  • Wartung Heizanlage: 280 €
  • Schornsteinfeger: 180 €
  • Heizkostenverteiler-Ablesung: 90 €
  • Gesamtkosten Heizung: 4.750 €

Schritt 2: Grundkosten- und Verbrauchskostenanteil berechnen

Bei 70/30-Aufteilung:

  • Grundkosten (30 %): 4.750 € × 0,30 = 1.425 €
  • Verbrauchskosten (70 %): 4.750 € × 0,70 = 3.325 €

Schritt 3: Grundkostenanteil nach Fläche verteilen

Beispiel: Gebäude mit 4 Wohnungen, Gesamtfläche 320 m². Wohnung A hat 80 m² (25 % Flächenanteil).

Grundkostenanteil Wohnung A: 1.425 € × 25 % = 356,25 €

Schritt 4: Verbrauchskostenanteil nach Heizkostenverteiler verteilen

Ablesewerte der Heizkostenverteiler (HKV) aller Wohnungen: Gesamteinheiten = 10.000 HKV. Wohnung A: 2.800 HKV (28 % Verbrauchsanteil).

Verbrauchskostenanteil Wohnung A: 3.325 € × 28 % = 931 €

Schritt 5: Gesamtanteil und Abrechnung

  • Heizkostenanteil Wohnung A: 356,25 € + 931 € = 1.287,25 €
  • Geleistete Vorauszahlung Wohnung A: 1.200 €
  • Nachzahlung: 87,25 €

Fristen: Wann muss die Abrechnung vorliegen?

FristRegelung
Abrechnungsfrist12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 BGB)
Widerspruchsfrist Mieter12 Monate nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB)
BelegeinsichtMieter hat Anspruch auf Einsicht in alle Originalbelege

Vorsicht: Versäumen Sie die 12-Monats-Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Nachzahlungen — außer, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (z. B. weil der Ableseservice zu spät geliefert hat, bitte schriftlich dokumentieren).

Die 5 häufigsten Fehler bei der Heizkostenabrechnung

1. Keine verbrauchsabhängige Abrechnung

Wer Heizkosten nur nach Wohnfläche verteilt, verstößt gegen die HeizkV. Folge: Mieter dürfen 15 % kürzen. Lösung: Heizkostenverteiler (HKV) oder Wärmemengenzähler einbauen.

2. Nicht umlagefähige Kosten einberechnen

Reparaturen, Erneuerungen oder Verwaltungskosten gehören nicht in die Abrechnung. Mieter müssen dafür nicht aufkommen und können bei Einbeziehung die gesamte Abrechnung anfechten.

3. Falsche Gesamtfläche

Leerstehende Wohnungen oder gewerbliche Flächen müssen korrekt berücksichtigt werden. Leerstand trägt der Vermieter selbst — er darf nicht auf verbleibende Mieter umgelegt werden.

4. Warmwasser nicht getrennt ausgewiesen

Bei kombinierter Anlage muss Warmwasser separat abgerechnet werden. Fehlt diese Trennung, ist die Abrechnung formell fehlerhaft.

5. Abrechnung zu spät

Frist verpasst = kein Nachzahlungsanspruch. Der Mieter behält sein Guthaben. Empfehlung: Ablesetermine und Abrechnungsfristen im Kalender vormerken.

Muss ich Heizkostenverteiler selbst kaufen?

Nein — die meisten Vermieter mieten Heizkostenverteiler (HKV) von Messdienstleistern wie Techem, ista oder Brunata. Diese Anbieter übernehmen auch die jährliche Ablesung und stellen Abrechnungsunterlagen zur Verfügung. Die Mietkosten für die HKV sind umlagefähig.

Seit 2021 gilt zudem: Bei neu eingebauten oder ausgetauschten HKV müssen diese fernablesbar sein (§ 5 HeizkV), sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar.

Checkliste: Heizkostenabrechnung rechtssicher erstellen

  • ✓ Alle Heizkosten-Rechnungen des Abrechnungsjahres gesammelt
  • ✓ Nur umlagefähige Kosten berücksichtigt (keine Reparaturen/Investitionen)
  • ✓ Warmwasseranteil separat ausgewiesen (ca. 18 % oder gemessen)
  • ✓ 70 % Verbrauch / 30 % Fläche als Verteilungsschlüssel
  • ✓ Ablesewerte aller Wohnungen vorliegen
  • ✓ Leerstandskosten nicht auf Mieter umgelegt
  • ✓ Vorauszahlungen korrekt verrechnet
  • ✓ Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • ✓ Belege für Mietereinsicht bereitgehalten

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Fazit

Die Heizkostenabrechnung ist komplex, aber regelbar — wenn Sie die HeizkV kennen. Die wichtigsten Punkte: verbrauchsabhängige Abrechnung (70/30), Warmwasser separat, nur umlagefähige Kosten, Frist einhalten. Wer das dokumentiert und pünktlich abrechnet, vermeidet Kürzungsrechte und Streit mit Mietern.

Weitere Pflichten rund um die Abrechnung finden Sie in unserem Leitfaden zur Nebenkostenabrechnung sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von Heizkosten.