Die Kündigung eines Mietverhältnisses durch den Vermieter ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Ohne berechtigtes Interesse ist eine ordentliche Kündigung schlicht unwirksam — und selbst bei berechtigtem Interesse müssen Form und Fristen exakt eingehalten werden. Dieser Leitfaden erklärt alle Kündigungsgründe, Fristen und zeigt, was in ein Kündigungsschreiben gehört.

Grundsatz: Vermieter braucht ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB)

Anders als beim Mieter kann der Vermieter nicht einfach „ohne Grund" kündigen. Das BGB verlangt ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses (§ 573 Abs. 1 BGB). Drei Fälle sind gesetzlich anerkannt:

1. Pflichtverletzung des MietersErhebliche Vertragsverletzungen: wiederholter Zahlungsverzug, Beschädigung der Wohnung, Ruhestörung, unerlaubte Untermiete. Voraussetzung: Die Verletzung muss erheblich und nicht abgestellt worden sein.
2. Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)Vermieter oder nahe Angehörige möchten die Wohnung selbst nutzen. Der Bedarf muss konkret, vernünftig und nachvollziehbar sein — nicht nur vorgetäuscht.
3. Hinderung angemessener wirtschaftlicher VerwertungDas Gebäude soll grundlegend umgebaut oder abgerissen werden, und die Fortführung des Mietverhältnisses würde eine wirtschaftliche Verwertung wesentlich erschweren.

Fristlose Kündigung: Wann ist sie möglich?

Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nach § 543 BGB ist möglich, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die wichtigsten Fälle:

  • Mietrückstand von 2 Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB): Schuldet der Mieter über zwei aufeinanderfolgende Termine je einen Betrag, der eine Monatsmiete übersteigt, oder insgesamt mehr als zwei Monatsmieten.
  • Erhebliche Gefährdung der Mietsache: Bauliche Eingriffe ohne Erlaubnis, Verwahrlosung der Wohnung, Schimmelförderung durch mangelndes Lüften.
  • Unerlaubte Untervermietung trotz Abmahnung.
  • Hausfriedensbruch oder erhebliche Belästigung anderer Mieter.
Abmahnung vor fristloser Kündigung

In vielen Fällen (außer bei schwerem Vertragsbruch oder Mietrückstand) ist vor einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Dokumentieren Sie diese schriftlich und per Einschreiben. VerwaltPilot unterstützt Sie beim Erstellen rechtssicherer Mahnschreiben.

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Kündigungsfristen: Was gilt für Vermieter?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter sind deutlich länger als die des Mieters und steigen mit der Mietdauer:

MietdauerKündigungsfrist (Vermieter)
Unter 5 Jahre3 Monate zum Monatsende
5 bis 8 Jahre6 Monate zum Monatsende
Mehr als 8 Jahre9 Monate zum Monatsende
Wichtig: Zugang bis zum 3. Werktag

Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am 3. Werktag eines Monatszugegangen sein, damit sie für diesen Monat gilt. Zugehen heißt: Der Mieter hat die Möglichkeit, vom Schreiben Kenntnis zu nehmen. Per Einschreiben mit Rückschein ist der Zugang am besten dokumentiert.

Form der Kündigung: Was ist Pflicht?

Eine Kündigung eines Wohnraummietvertrags muss zwingend schriftlicherfolgen (§ 568 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss:

  • Schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein
  • Den Kündigungsgrund konkret nennen (bei Eigenbedarf und Pflichtverletzung)
  • Den Widerspruchshinweis nach § 574 BGB enthalten (Sozialklausel)
  • Die Kündigungsfrist eindeutig benennen

Muster: Kündigungsschreiben wegen Zahlungsverzugs

Muster (ordentliche Kündigung + fristlose Kündigung)

Max Mustermann
Musterstraße 1, 10115 Berlin

Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [Adresse, Lage]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit kündige ich das Mietverhältnis über oben genannte Wohnung aufgrund erheblicher Verletzung der mietvertraglichen Pflichten außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Grund: Sie schulden mir Miete für [Monate] in Gesamthöhe von [Betrag] EUR. Trotz Mahnung vom [Datum] ist kein Zahlungseingang erfolgt.

Sie werden aufgefordert, die Wohnung bis zum [Datum] geräumt und besenrein an mich zurückzugeben.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

* Dieses Muster dient nur als Orientierung. Bei einer echten Kündigung empfehlen wir anwaltliche Beratung, insbesondere bei fristloser Kündigung und Räumungsklagen.

Sozialklausel: Widerspruchsrecht des Mieters

Nach § 574 BGB kann ein Mieter der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder seinen Haushalt eine unzumutbare Härte bedeuten würde — beispielsweise:

  • Keine zumutbare Ersatzwohnung im Umfeld vorhanden
  • Hohes Alter oder schwere Erkrankung des Mieters
  • Schulkinder, die nicht versetzt werden dürfen

Der Mieter muss den Widerspruch spätestens 2 Monate vor Mietendeschriftlich einlegen. Als Vermieter müssen Sie ihn über dieses Recht im Kündigungsschreiben informieren (§ 568 Abs. 2 BGB).

Eigenbedarfskündigung — ein Sonderfall

Die Eigenbedarfskündigung ist der häufigste Kündigungsgrund für private Vermieter. Dabei gelten besondere Regeln für den Nachweis, die Fristen und die Sozialklausel.

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Häufige Fehler bei der Vermieterkündigung

Kündigung ohne schriftliche Form — automatisch unwirksam
Keinerlei Begründung bei Eigenbedarf — führt fast immer zur Unwirksamkeit
Kündigung zu spät abgeschickt — Fristen beginnen erst mit Zugang beim Mieter
Widerspruchshinweis vergessen — Pflichtangabe nach § 568 Abs. 2 BGB
Eigenbedarf nicht konkret genug begründet — vage Aussagen reichen nicht aus
Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung — in vielen Fällen unwirksam

Fazit

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags durch den Vermieter ist eine rechtlich sensible Angelegenheit. Ohne berechtigtes Interesse, ohne Schriftform und ohne korrekte Fristen ist die Kündigung nichtig. Dokumentieren Sie Verstöße frühzeitig, schicken Sie Mahnungen rechtzeitig und holen Sie sich bei fristlosen Kündigungen und Räumungsklagen immer anwaltlichen Rat.