Wenn ein neuer Mieter einzieht, müssen Sie als Vermieter unverzüglich eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Klingt bürokratisch — ist aber Bundesgesetz. Ohne dieses Dokument kann sich der Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Was rein muss, welche Frist gilt und was bei Verstößen droht — mit kostenloser Muster-Vorlage.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung (auch: Einzugsbestätigung oder Vermieterbestätigung) ist ein Dokument, das Sie als Vermieter dem Mieter bei Einzug ausstellen müssen. Gesetzliche Grundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), in Kraft seit 1. November 2015.

Ohne dieses Formular kann der Mieter seinen Hauptwohnsitz nicht offiziell ummelden — und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko tragen aber auch Sie als Vermieter, wenn Sie die Bestätigung verweigern oder verzögern.

Kernregel (§ 19 BMG)

Der Wohnungsgeber (Vermieter, Untervermieter oder Eigentümer) muss dem Mieter die Einzugsbestätigung unverzüglich nach dem Einzug ausstellen — spätestens innerhalb von 2 Wochen.

Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Pflicht trifft den Wohnungsgeber, das ist in der Regel der Vermieter. Bei Untervermietung ist es der Hauptmieter (als Untervermieter). Bei Zwangsverwaltung oder WEG-Verwaltung kann es die Hausverwaltung sein — je nach vertraglicher Regelung.

Wichtig: Die Pflicht gilt auch, wenn der Mieter von einer Ferienwohnung dauerhaft in eine Hauptwohnung umzieht, oder wenn Familienmitglieder einziehen.

Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten? (Pflichtangaben)

Das Bundesmeldegesetz schreibt exakt vor, welche Daten enthalten sein müssen. Fehlende Angaben können zur Unwirksamkeit führen:

PflichtangabeBeispiel
Datum des Einzugs01.08.2025
Anschrift der WohnungMusterstraße 5, 2. OG links, 10115 Berlin
Vor- und Nachname aller einziehenden PersonenMax Mustermann, Anna Mustermann
Name des WohnungsgebersThomas Vermieter (Eigentümer)
Anschrift des WohnungsgebersVermieterstraße 10, 80331 München
Unterschrift des Wohnungsgeberseigenhändig oder per qualifizierter Signatur

Kein Pflichtfeld: Art des Mietvertrags, Mietbetrag, Ausweisnummer des Mieters.

Muster-Vorlage: Wohnungsgeberbestätigung

Sie können die folgende Vorlage direkt nutzen — handschriftlich ausfüllen oder als Word-/PDF-Dokument aufbereiten:

Wohnungsgeberbestätigung

gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

Angaben zum Wohnungsgeber:

Name: ____________________________

Anschrift: ____________________________

Angaben zur Wohnung:

Adresse: ____________________________

Stockwerk/Lage: ____________________________

Einziehende Person(en):

1. Vor- und Nachname: ____________________________

2. Vor- und Nachname: ____________________________

3. Vor- und Nachname: ____________________________

Einzugsdatum: ____________________________

Hiermit bestätige ich, dass die oben genannten Personen am angegebenen Datum in die bezeichnete Wohnung eingezogen sind.

Ort, Datum: ____________________________

Unterschrift Wohnungsgeber: ____________________________

Welche Frist gilt?

Das Gesetz sagt: unverzüglich — also ohne schuldhaftes Zögern. Als praktische Obergrenze gelten 2 Wochen nach Einzug.

Empfehlung: Stellen Sie die Wohnungsgeberbestätigung am selben Tag wie die Schlüsselübergabe aus. So vermeiden Sie Vergessen, und der Mieter kann sich direkt beim Meldeamt anmelden.

SituationFrist
Normaler EinzugUnverzüglich, max. 2 Wochen
Mieter zieht früher ein als geplantAb tatsächlichem Einzug, max. 2 Wochen
Auszug (Wegzugsbestätigung)Auf Anfrage, unverzüglich — aber keine gesetzliche Pflicht bei Auszug

Was droht bei Verstössen?

§ 54 BMG regelt die Bußgelder. Dabei gibt es zwei Seiten:

VerstoßBußgeld bisWer haftet
Vermieter stellt Bestätigung nicht/nicht rechtzeitig aus1.000 €Vermieter
Mieter meldet sich nicht oder zu spät um1.000 €Mieter
Vermieter stellt falsche Angaben aus50.000 €Vermieter

Quelle: § 54 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 BMG. In der Praxis selten ausgeschöpft, aber möglich.

Besonderheiten: Auszug, WG und Sonderfälle

Auszug / Wegzugsbestätigung

Bei Auszug gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung einer Wegzugsbestätigung — der Mieter meldet sich beim Einwohnermeldeamt einfach ab und gibt die neue Adresse an. Sie können aber freiwillig eine Auszugsbestätigung ausstellen.

Wohngemeinschaft (WG)

Zieht ein neues WG-Mitglied ein, muss der Hauptmieter (als Untervermieter) die Bestätigung ausstellen — nicht Sie als Eigentümer. Regeln Sie das im Mietvertrag.

Ferienwohnungen

Bei echten Kurzzeitvermietungen (Urlaub, unter 3 Monate) entfällt die Meldepflicht und damit auch Ihre Bestätigungspflicht. Bei dauerhafter Unterkunft (auch möbliert vermietet) gilt die Pflicht wieder.

Eigeneinzug

Wenn Sie als Eigentümer selbst in Ihre Immobilie einziehen, sind Sie gleichzeitig Wohnungsgeber und Einziehender. Stellen Sie die Bestätigung an sich selbst aus und melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an.

Digitale Übermittlung: Ist das erlaubt?

Ja — seit der BMG-Reform 2022 dürfen Sie die Wohnungsgeberbestätigung auchdigital übermitteln: per E-Mail, PDF-Anhang oder über einen zugelassenen Meldedaten-Dienst. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend — auch eine gescannte Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich zulässig.

Empfehlung: Speichern Sie eine Kopie des Dokuments in Ihrem Verwaltungs-System — Sie können damit im Streitfall nachweisen, dass Sie die Pflicht erfüllt haben.

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Checkliste: Wohnungsgeberbestätigung richtig ausstellen

  • Vorlage vorbereiten (Muster oben oder eigenes Formular)
  • Alle einziehenden Personen namentlich aufführen (auch Kinder unter 16)
  • Genaue Wohnungsadresse inkl. Stockwerk/Lage angeben
  • Einzugsdatum korrekt eintragen (Schlüsselübergabetag)
  • Eigene Kontaktdaten als Wohnungsgeber angeben
  • Unterschreiben und Datum setzen
  • Kopie für Ihre Unterlagen behalten
  • Original dem Mieter unverzüglich aushändigen (persönlich, per Post oder E-Mail)

Häufige Fehler bei der Wohnungsgeberbestätigung

FehlerFolge
Bestätigung vergessen / zu spät ausgestelltBußgeld bis 1.000 € möglich; Mieter kann sich nicht anmelden
Einzugsdatum falsch eingetragenFalsche Angaben: Bußgeld bis 50.000 €; zivil- und strafrechtliche Folgen möglich
Nicht alle einziehenden Personen genanntFehlende Angaben = unwirksame Bestätigung; Mieter kann nicht anmelden
Keine Kopie aufbewahrtKein Nachweis bei späterer Auseinandersetzung (z.B. Mietnomaden-Verdacht)
Bestätigung auf den Wunsch des Mieters hin verweigertOrdnungswidrigkeit; Mieter kann Anmeldung nicht vornehmen

FAQ — Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, wenn der Mieter das nicht will?

Ja. Die Ausstellungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Mieter sich anmelden will. Verweigert der Mieter aktiv die Ummeldung, ist das sein Problem — Sie müssen die Bestätigung trotzdem ausstellen, wenn er danach fragt.

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung per E-Mail schicken?

Ja. Eine digitale Übermittlung per E-Mail ist seit 2022 ausdrücklich erlaubt. Speichern Sie den Versandnachweis (E-Mail mit Zeitstempel) in Ihren Unterlagen.

Gilt die Pflicht auch bei möblierter Kurzzeitvermietung?

Nein, wenn es sich um eine echte Kurzzeitvermietung unter 3 Monaten handelt (Urlaub, Messeaufenthalt). Ja, wenn es sich um eine längere Unterkunft handelt — auch wenn möbliert und ohne schriftlichen Mietvertrag.

Was ist, wenn mehrere Personen einziehen — eine Bestätigung für alle?

Ja. Eine Bestätigung kann alle einziehenden Personen auflisten. Sie müssen nicht für jede Person ein separates Dokument ausstellen.

Fazit

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine kurze, aber verbindliche Pflicht bei jedem Einzug. Der Aufwand ist minimal — das Bußgeld bei Vergessen nicht. Nutzen Sie eine Vorlage, stellen Sie die Bestätigung am Tag der Schlüsselübergabe aus und bewahren Sie eine Kopie auf. Wer alle Mieter-Unterlagen digital in einem System ablegt, vermeidet Papierchaos und hat bei Fragen alles griffbereit.