Wenn ein neuer Mieter einzieht, müssen Sie als Vermieter unverzüglich eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Klingt bürokratisch — ist aber Bundesgesetz. Ohne dieses Dokument kann sich der Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Was rein muss, welche Frist gilt und was bei Verstößen droht — mit kostenloser Muster-Vorlage.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung (auch: Einzugsbestätigung oder Vermieterbestätigung) ist ein Dokument, das Sie als Vermieter dem Mieter bei Einzug ausstellen müssen. Gesetzliche Grundlage ist § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), in Kraft seit 1. November 2015.
Ohne dieses Formular kann der Mieter seinen Hauptwohnsitz nicht offiziell ummelden — und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko tragen aber auch Sie als Vermieter, wenn Sie die Bestätigung verweigern oder verzögern.
Kernregel (§ 19 BMG)
Der Wohnungsgeber (Vermieter, Untervermieter oder Eigentümer) muss dem Mieter die Einzugsbestätigung unverzüglich nach dem Einzug ausstellen — spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Wer muss die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Pflicht trifft den Wohnungsgeber, das ist in der Regel der Vermieter. Bei Untervermietung ist es der Hauptmieter (als Untervermieter). Bei Zwangsverwaltung oder WEG-Verwaltung kann es die Hausverwaltung sein — je nach vertraglicher Regelung.
Wichtig: Die Pflicht gilt auch, wenn der Mieter von einer Ferienwohnung dauerhaft in eine Hauptwohnung umzieht, oder wenn Familienmitglieder einziehen.
Was muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten? (Pflichtangaben)
Das Bundesmeldegesetz schreibt exakt vor, welche Daten enthalten sein müssen. Fehlende Angaben können zur Unwirksamkeit führen:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Datum des Einzugs | 01.08.2025 |
| Anschrift der Wohnung | Musterstraße 5, 2. OG links, 10115 Berlin |
| Vor- und Nachname aller einziehenden Personen | Max Mustermann, Anna Mustermann |
| Name des Wohnungsgebers | Thomas Vermieter (Eigentümer) |
| Anschrift des Wohnungsgebers | Vermieterstraße 10, 80331 München |
| Unterschrift des Wohnungsgebers | eigenhändig oder per qualifizierter Signatur |
Kein Pflichtfeld: Art des Mietvertrags, Mietbetrag, Ausweisnummer des Mieters.
Muster-Vorlage: Wohnungsgeberbestätigung
Sie können die folgende Vorlage direkt nutzen — handschriftlich ausfüllen oder als Word-/PDF-Dokument aufbereiten:
Wohnungsgeberbestätigung
gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Angaben zum Wohnungsgeber:
Name: ____________________________
Anschrift: ____________________________
Angaben zur Wohnung:
Adresse: ____________________________
Stockwerk/Lage: ____________________________
Einziehende Person(en):
1. Vor- und Nachname: ____________________________
2. Vor- und Nachname: ____________________________
3. Vor- und Nachname: ____________________________
Einzugsdatum: ____________________________
Hiermit bestätige ich, dass die oben genannten Personen am angegebenen Datum in die bezeichnete Wohnung eingezogen sind.
Ort, Datum: ____________________________
Unterschrift Wohnungsgeber: ____________________________
Welche Frist gilt?
Das Gesetz sagt: unverzüglich — also ohne schuldhaftes Zögern. Als praktische Obergrenze gelten 2 Wochen nach Einzug.
Empfehlung: Stellen Sie die Wohnungsgeberbestätigung am selben Tag wie die Schlüsselübergabe aus. So vermeiden Sie Vergessen, und der Mieter kann sich direkt beim Meldeamt anmelden.
| Situation | Frist |
|---|---|
| Normaler Einzug | Unverzüglich, max. 2 Wochen |
| Mieter zieht früher ein als geplant | Ab tatsächlichem Einzug, max. 2 Wochen |
| Auszug (Wegzugsbestätigung) | Auf Anfrage, unverzüglich — aber keine gesetzliche Pflicht bei Auszug |
Was droht bei Verstössen?
§ 54 BMG regelt die Bußgelder. Dabei gibt es zwei Seiten:
| Verstoß | Bußgeld bis | Wer haftet |
|---|---|---|
| Vermieter stellt Bestätigung nicht/nicht rechtzeitig aus | 1.000 € | Vermieter |
| Mieter meldet sich nicht oder zu spät um | 1.000 € | Mieter |
| Vermieter stellt falsche Angaben aus | 50.000 € | Vermieter |
Quelle: § 54 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 BMG. In der Praxis selten ausgeschöpft, aber möglich.
Besonderheiten: Auszug, WG und Sonderfälle
Auszug / Wegzugsbestätigung
Bei Auszug gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung einer Wegzugsbestätigung — der Mieter meldet sich beim Einwohnermeldeamt einfach ab und gibt die neue Adresse an. Sie können aber freiwillig eine Auszugsbestätigung ausstellen.
Wohngemeinschaft (WG)
Zieht ein neues WG-Mitglied ein, muss der Hauptmieter (als Untervermieter) die Bestätigung ausstellen — nicht Sie als Eigentümer. Regeln Sie das im Mietvertrag.
Ferienwohnungen
Bei echten Kurzzeitvermietungen (Urlaub, unter 3 Monate) entfällt die Meldepflicht und damit auch Ihre Bestätigungspflicht. Bei dauerhafter Unterkunft (auch möbliert vermietet) gilt die Pflicht wieder.
Eigeneinzug
Wenn Sie als Eigentümer selbst in Ihre Immobilie einziehen, sind Sie gleichzeitig Wohnungsgeber und Einziehender. Stellen Sie die Bestätigung an sich selbst aus und melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an.
Digitale Übermittlung: Ist das erlaubt?
Ja — seit der BMG-Reform 2022 dürfen Sie die Wohnungsgeberbestätigung auchdigital übermitteln: per E-Mail, PDF-Anhang oder über einen zugelassenen Meldedaten-Dienst. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend — auch eine gescannte Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich zulässig.
Empfehlung: Speichern Sie eine Kopie des Dokuments in Ihrem Verwaltungs-System — Sie können damit im Streitfall nachweisen, dass Sie die Pflicht erfüllt haben.
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14 Tage kostenlos testenCheckliste: Wohnungsgeberbestätigung richtig ausstellen
- Vorlage vorbereiten (Muster oben oder eigenes Formular)
- Alle einziehenden Personen namentlich aufführen (auch Kinder unter 16)
- Genaue Wohnungsadresse inkl. Stockwerk/Lage angeben
- Einzugsdatum korrekt eintragen (Schlüsselübergabetag)
- Eigene Kontaktdaten als Wohnungsgeber angeben
- Unterschreiben und Datum setzen
- Kopie für Ihre Unterlagen behalten
- Original dem Mieter unverzüglich aushändigen (persönlich, per Post oder E-Mail)
Häufige Fehler bei der Wohnungsgeberbestätigung
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Bestätigung vergessen / zu spät ausgestellt | Bußgeld bis 1.000 € möglich; Mieter kann sich nicht anmelden |
| Einzugsdatum falsch eingetragen | Falsche Angaben: Bußgeld bis 50.000 €; zivil- und strafrechtliche Folgen möglich |
| Nicht alle einziehenden Personen genannt | Fehlende Angaben = unwirksame Bestätigung; Mieter kann nicht anmelden |
| Keine Kopie aufbewahrt | Kein Nachweis bei späterer Auseinandersetzung (z.B. Mietnomaden-Verdacht) |
| Bestätigung auf den Wunsch des Mieters hin verweigert | Ordnungswidrigkeit; Mieter kann Anmeldung nicht vornehmen |
FAQ — Häufige Fragen
Muss ich als Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen, wenn der Mieter das nicht will?
Ja. Die Ausstellungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Mieter sich anmelden will. Verweigert der Mieter aktiv die Ummeldung, ist das sein Problem — Sie müssen die Bestätigung trotzdem ausstellen, wenn er danach fragt.
Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung per E-Mail schicken?
Ja. Eine digitale Übermittlung per E-Mail ist seit 2022 ausdrücklich erlaubt. Speichern Sie den Versandnachweis (E-Mail mit Zeitstempel) in Ihren Unterlagen.
Gilt die Pflicht auch bei möblierter Kurzzeitvermietung?
Nein, wenn es sich um eine echte Kurzzeitvermietung unter 3 Monaten handelt (Urlaub, Messeaufenthalt). Ja, wenn es sich um eine längere Unterkunft handelt — auch wenn möbliert und ohne schriftlichen Mietvertrag.
Was ist, wenn mehrere Personen einziehen — eine Bestätigung für alle?
Ja. Eine Bestätigung kann alle einziehenden Personen auflisten. Sie müssen nicht für jede Person ein separates Dokument ausstellen.
Fazit
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine kurze, aber verbindliche Pflicht bei jedem Einzug. Der Aufwand ist minimal — das Bußgeld bei Vergessen nicht. Nutzen Sie eine Vorlage, stellen Sie die Bestätigung am Tag der Schlüsselübergabe aus und bewahren Sie eine Kopie auf. Wer alle Mieter-Unterlagen digital in einem System ablegt, vermeidet Papierchaos und hat bei Fragen alles griffbereit.